Fördermittel

Die treuhänderische Mittelvergabe der FRAP-Agentur – Gemeinnützige Gesellschaft für das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm mbH basiert auf

  • dem Konzept des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms in seiner Fassung vom September 2012 und
  • der öffentlichen Betrauung und Beleihung zur „Durchführung des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms für Arbeitssuchende nach Vollendung des 25. Lebensjahres und Berechtigung zur selbständigen Verwaltung und Verwendung des Budgets der Stadt zur Initiierung und Finanzierung von Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Menschen nach Vollendung des 25. Lebensjahres“ (Magistratsbeschluss vom 12.12.2014)

Die strategischen (mittelfristigen) und operativen (jährlichen) Ziele für die Mittelvergabe leiten sich in Verbindung mit einer laufenden Bedarfsermittlung und -analyse daraus ab.

Die Geschäftsführung recherchiert und analysiert jährlich die Veränderungen in der Bedarfsstruktur der Region in Bezug auf folgende Thematiken:

  • Demografische Entwicklung als Haupttreiber aktueller und zukünftiger Fachkräftenachfrage
  • Struktur der Zielgruppen (z.B. ALG-II-Empfänger, MigrantInnen)
  • Zukunftsfähigkeit und Nachfrage von Berufen
  • Qualifizierungsbedarf, z.B. hinsichtlich Sprachkenntnissen
  • Sonstige förderliche Faktoren zur Nachqualifizierung un- und angelernter Beschäftigter
  • Engagement der Betriebe in Weiterbildung, betriebliches Ausbildungsverhalten
  • Auswirkungen digitaler Technologien und besondere Voraussetzungen für die Entwicklung von Fachkräften
  • Veränderungen von Jobprofilen und Arbeitsbedingungen
  • Gesetzliche Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik
  • Veränderungen im Eingliederungstitel und den Maßnahmenangeboten des Jobcenters
  • Gesundheits-, Sucht- und Verschuldungsproblematiken im Hinblick auf die Beschäftigungsförderung
  • Entwicklung kommunaler Strukturen und Angebote im Zusammenhang mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm u.a.
  • Nutzen für die Stadtgesellschaft

Die Vergabe von Mitteln der Arbeitsmarktförderung erfolgt in Frankfurt gemäß einer strategischen Zielplanung in Zusammenarbeit mit den Beteiligten (Sozialdezernat, Jugend- und Sozialamt, Jobcenter, Arbeitsagentur u.a.) und für Landesmittel gemäß einer jährlichen Zielvereinbarung zwischen der Kommune und dem Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Mittel des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms werden grundsätzlich rechtskreisübergreifend und nachrangig zur Förderung anderer Kostenträger (Jobcenter, Arbeitsagentur, Land, ESF) vergeben.

Im Zentrum der Maßnahmenförderung durch das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) stehen in einem Ansatz von Kompetenzorientierung und Empowerment die Bewusstmachung und Schöpfung von persönlichen, sozialen und beruflichen Potentialen. Die geförderten Maßnahmen sind differenziert aufeinander abgestimmt und können je nach Bedarfslage der Teilnehmenden eine Bildungs- und Qualifizierungskette bilden. Bei der inhaltlichen Gestaltung werden spezielle Berufsfelder berücksichtigt, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet und die zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Frankfurt von besonderer Bedeutung sind, zum Beispiel in der Erziehung oder der Altenpflege, aber auch im Logistik- und Energieelektronikbereich, im Handel und im Gastgewerbe.