Frankfurter Arbeitsmarktprogramm
September 2012
Sozial-, arbeitsmarkt- und haushaltspolitische Ziele
Die Stadt Frankfurt baut ihre Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung im Sozialetat um 5 auf insgesamt 16 Millionen Euro im Jahr aus, um den sozialen Frieden zu sichern und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm versteht sich als Ergänzung zur gesetzlichen, vom Bund verantworteten Arbeitsmarktförderung. Ein Schwerpunkt der städtischen Förderung ist die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen. Darüber hinaus öffnet sich das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm im Sinne der Armutsprävention und mit Blick auf den demographischen Wandel auch für andere Zielgruppen. Die Mittel werden so eingesetzt, dass sie die Teilhabechancen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürger am Arbeitsmarkt verbessern, zur Stabilisierung der Wohnquartiere beitragen und den wachsenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung dem finanziellen Ausbau und der damit verbundenen Weiterentwicklung der städtischen Arbeitsmarktförderung zugestimmt. So gibt es einerseits einen wachsenden Bedarf an Fachkräften, andererseits sind viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin erwerbslos und arbeitsuchend. Ihnen fehlen Qualifikationen und andere formale Voraussetzungen, um eine dauerhafte Beschäftigung finden zu können. Die Stadt Frankfurt hält es angesichts dessen für kontraproduktiv, dass der Bund mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 1. April 2012 die Mittel für Maßnahmen zur Stabilisierung und Qualifizierung von Erwerbslosen gesenkt hat. Allein das Budget für Eingliederungshilfen, die in Frankfurt für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II zur Verfügung stehen, reduzierte der Bund von 46,5 im Jahr 2011 auf 38,2 Millionen Euro im Jahr 2012.
Den Wegfall der Bundesmittel kann die Stadt Frankfurt nicht kompensieren, sie sieht aber weiterhin die Notwendigkeit einer intensiven Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen. Denn von den rund 19.060 Bürgerinnen und Bürgern in Frankfurt, die im Jahr 2011 Arbeitslosengeld II bezogen und Arbeit suchten (Arbeitslose nach dem SGB II), hatten 13.720 – also 72 Prozent – keinen Berufsabschluss (Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitslose nach Rechtskreisen, Jahreszahlen). Personal für Helfer- und Anlerntätigkeiten, die ohne formalen Bildungsabschluss zugänglich sind, ist jedoch immer weniger gefragt: Der Fachkräftemonitor der Industrie- und Handelskammer (IHK) für das Rhein-Main-Gebiet bis 2025 weist einen deutlichen Überhang an Kräften für Helfer- und Anlerntätigkeiten aus. Was der Arbeitsmarkt braucht, sind qualifizierte Kräfte: Die IHK Frankfurt geht in ihrer Beschäftigungs- und Konjunkturprognose Frankfurt-Rhein-Main 2012 davon aus, dass in den kommenden fünf Jahren jeweils mehr als 150.000 Fachkräfte fehlen werden.
Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm will deshalb so viele Langzeitarbeitslose wie möglich aktivieren und passgenau für den Bedarf des hiesigen Arbeitsmarkts qualifizieren. Vom Frankfurter Arbeitsmarktprogramm profitieren Bürgerinnen und Bürger auch dann, wenn sie nur Schritt für Schritt an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können. So werden zum Beispiel zunächst Arbeitstrainings und Angebote wie Sprachkurse oder Gesundheitsförderung realisiert, bevor eine Qualifizierungsmaßnahme in Frage kommt.
Teilhabe zu ermöglichen, ist ein grundlegendes sozialpolitisches Ziel der Stadt Frankfurt. Deshalb richtet sich das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm auch an Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII), indem es mit geeigneten Angeboten die Wiedergewinnung ihrer Erwerbsfähigkeit unterstützt. Im Januar 2012 waren in den Frankfurter Sozialrathäusern rund 4.500 Personen gemeldet, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen und im Erwerbsalter sind.
Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm dient der Armutsprävention und der Bekämpfung von Kinderarmut. Denn es richtet sich gezielt an Erwerbstätige, die in einem prekären Beschäftigungsverhältnis stehen und/oder mit ihrem Verdienst nicht selbstständig ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Familie bestreiten können. In Frankfurt waren im April 2012 zum Beispiel 13.500 Personen auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, obwohl sie berufstätig sind (Statistik der BA, Übersicht über Leistungen nach dem SGB II). In einem Teil der Fälle liegt die Ursache für die prekäre Beschäftigung bzw. das geringe Einkommen in fehlenden Qualifikationen. Durch gezielte Maßnahmen werden Interessierte zum Berufsabschluss geführt oder bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse unterstützt; damit verbessern sich die Verdienstmöglichkeiten.
Angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs fördert das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm die Aktivierung noch nicht genutzter Potenziale. Es geht um Bürgerinnen und Bürger, die nicht arbeitslos und zum Teil nicht einmal arbeitssuchend gemeldet sind, die sich jedoch grundsätzlich vorstellen könnten, wieder berufstätig zu werden. Dafür benötigen sie u. a. die Auffrischung von fachlichen Kenntnissen oder eine berufliche Qualifizierung. Teilweise liegen bei dieser Zielgruppe Erfahrungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten vor, an denen Qualifizierungsangebote anknüpfen können. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm unterstützt Interessierte auch deshalb beim (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben, weil der Erwerb von eigenen auskömmlichen Rentenansprüchen der Altersarmut vorbeugt.
Bei der Gestaltung der Maßnahmen berücksichtigt das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm speziell Berufsfelder, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet und die zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Frankfurt von besonderer Bedeutung sind wie die Alten- und Krankenpflege und die Kinderbetreuung. Auch Maßnahmen, die in anderen so genannten Engpassberufen qualifizieren, finden besondere Beachtung.
Mit Priorität bewilligt die Stadt Frankfurt Maßnahmen, die neben der Qualifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Stabilisierung der Wohnquartiere und anderen städtischen Zielen dienen. Entsprechende Projekte fördern den sozialen Zusammenhalt (z. B. Betreuungshelfer), sie helfen besonderen Personengruppen wie älteren Frankfurterinnen und Frankfurtern (z. B. Fahrgastbegleitservice) oder jüngeren (Familienmarkt), sie stärken die Nahversorgung (Smart-Markt) und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (z. B. Energiesparservice) oder werten die soziale Infrastruktur in den Wohngebieten auf (z. B. Siedlungshelfer).
Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm beugt einem Anstieg der städtischen Sozialausgaben vor. Allein für die Kosten der Unterkunft von Arbeitslosengeld II-Beziehern hatte die Stadt Frankfurt im Jahr 2011 Aufwendungen in Höhe von 191,1 Millionen Euro; der Bund erstattete davon 68,7 Millionen Euro. Die Stadt Frankfurt hat insofern nicht nur sozial-, sondern auch haushaltspolitisch ein hohes Interesse daran, durch Qualifizierung ihre Bürgerinnen und Bürger zu dauerhafter Beschäftigung mit einem auskömmlichen Verdienst zu bringen.
Zur Umsetzung des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms arbeitet die Stadt mit den bewährten Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern in Frankfurt zusammen. Eine enge Abstimmung und Kooperation mit Jobcenter Frankfurt und Agentur für Arbeit Frankfurt sowie mit dem gemeinsam aufgebauten Modellprojekt Jugendjobcenter ist obligat. Jährlich werden die Maßnahmen und Ziele des Programms überprüft und gegebenenfalls dem Bedarf angepasst.
Zusammenwirken der Arbeitsmarktförderung in Frankfurt
Die Stadt Frankfurt und die Agentur für Arbeit Frankfurt können auf eine langjährige Kooperation zurückblicken. Auf Basis dieser Erfahrung haben Stadt und Agentur im Zuge der großen Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen und anderen erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sinne des Sozialgesetzbuch II vereinbart. In einem Kooperationsvertrag übernahmen die beiden Partner die Trägerschaft zunächst für Rhein-Main Jobcenter GmbH und seit dem Jahr 2011 für die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Frankfurt.
Die drei Akteure der Arbeitsmarktförderung – Stadt, Agentur und Jobcenter – haben unterschiedliche Zielgruppen, auf die jeweils ein eigenes Maßnahmen- und Angebotsportfolio abgestimmt ist. Sie halten eigene an den Zielgruppen orientierte Fördermaßnahmen und Unterstützungsangebote vor, die – soweit sinnvoll – auch in Kooperation mit den Partnern durchgeführt werden. Mit der Umsetzung der Förderangebote werden Träger der Beschäftigungsförderung bzw. der beruflichen Bildung beauftragt. Alle Angebote zielen darauf ab, erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt und damit in sozialversicherungspflichtige, tariflich entlohnte Arbeit zu vermitteln oder ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Im Einzelnen unterscheiden sich die gesetzlichen Aufträge und die Ausrichtung wie folgt:
- Die Bundesagentur für Arbeit ist Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung und ist Ansprechpartner für alle erwerbsfähigen Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen des Arbeits- und Ausbildungsmarkts. Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches III übernehmen die örtlichen Agenturen für Arbeit im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Berufsberatung von Jugendlichen und Studierenden
- Beratung von Arbeitsgebern
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I), Kurzarbeit und Insolvenz
- Die Jobcenter sind mit wenigen Ausnahmen zuständig für alle langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürger sowie für Beschäftigte, deren Einkommen nicht zur Existenzsicherung ausreicht, – also für alle Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben der Jobcenter im Regelfall die Existenzsicherung nicht erwerbsfähiger Partner und der Kinder unter 25 Jahren, die mit im Haushalt des Leistungsempfängers leben. Die Jobcenter übernehmen auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs II im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Beratung und Vermittlung in Arbeit und Ausbildung von allen Leistungsbezieherinnen und -beziehern nach dem SGB II
- Umsetzung von Qualifizierungs- und Förderangeboten sowie von Arbeitsgelegenheiten für alle Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem SGB II
- Bewilligung von existenzsichernden Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld einschließlich Kosten der Unterkunft)
- Gewährung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen
- Die Stadt Frankfurt ergänzt seit vielen Jahren die Angebote von Agentur für Arbeit Frankfurt und Jobcenter Frankfurt und setzt eigene kommunalpolitische Akzente. Denn die Vorgaben des Gesetzgebers und die Ausführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit können zwangsläufig nur bedingt regionale Besonderheiten berücksichtigen. In Großstädten, in denen sich soziale Problemlagen erfahrungsgemäß verdichten, sind zum Beispiel verstärkte Anstrengungen zum Erhalt des sozialen Friedens erforderlich. Die Frankfurter Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zielen deshalb vorrangig auf Langzeitarbeitslose und auf andere Bürgerinnen und Bürger, die besondere Begleitung und Unterstützung auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt benötigen. Die zahlreichen Angebote werden in enger Abstimmung mit Jobcenter Frankfurt organisiert. Die städtische Beschäftigungsförderung umfasst insbesondere:
- Angebote im Bereich von Beratung, Qualifizierung und Ausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit besonderem Blick auf diejenigen, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten
- Angebote im Bereich von Beratung, Bildung und Qualifizierung langzeitarbeitsloser Bürgerinnen und Bürger zur Erhaltung und Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen
- Organisation von Projekten sinnstiftender und aktivierender Art für Langzeitarbeitslose, die gleichzeitig zu einer Verbesserungen der Infrastrukturangebote und der Dienstleistungen für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger führen
Um Jugendliche und junge Erwachsene noch besser beim Berufseinstieg unterstützen zu können, haben Stadt Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und Jobcenter Frankfurt im Februar 2012 das Pilotprojekt Jugendjobcenter gestartet. Die drei Partner bleiben unter dem gemeinsamen Dach eigenständig für die Erledigung ihrer jeweiligen, vom gesetzlichen Rahmen bestimmten Aufgaben zuständig. Das vorhandene fachliche Know-how wird in der Fallarbeit nach Bedarf eingebracht und genutzt. Die vorhandenen Ressourcen werden aufeinander abgestimmt, gebündelt und bei Bedarf ergänzt. Es geht im Schwerpunkt um Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Förderbedarfen, deren berufliche Integration nicht reibungsfrei gelingt, sondern oftmals nur mit möglichst passgenauen und aufeinander abgestimmten Unterstützungs- und Förderangeboten möglich wird. Das Angebotsspektrum reicht vom Nachholen eines Schulabschlusses über die Vermittlung konkreter handwerklicher Fertigkeiten und Fähigkeiten bis hin zur intensiven sozialpädagogischen Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die ersten Erfahrungen mit dem Jugendjobcenter bestätigen die in das Konzept gesetzten Erwartungen.
Mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm verfolgt die Stadt Frankfurt eine vergleichbare Strategie für alle erwerbsfähigen Bürgerinnen und Bürger, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die Förderung und Betreuung dieses Personenkreises gilt, dass die drei Akteure Stadt Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und Jobcenter Frankfurt eigenständig für die Erledigung ihrer jeweiligen vom Gesetz bestimmten Aufgaben zuständig sind. Aber auch hier ist es notwendig, die bestehenden Kooperationsstrukturen und Angebote entsprechend der geänderten Förderbedingungen des Bundes und der Bedarfe des regionalen Arbeitsmarkts weiterzuentwickeln und falls notwendig zu ergänzen.
Maßnahmen für die Zielgruppen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms
Bei der Gestaltung und Entwicklung von Maßnahmen und Förderangeboten wird in der Arbeitsmarktförderung prinzipiell zwischen Bürgerinnen und Bürgern unterschieden, die unter 25 (1.) und über 25 Jahren (2.) sind. Die Gruppe der Ü25 unterteilt das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm zur passgenaueren Ausgestaltung seiner Angebote noch einmal in vier Untergruppen: arbeitsmarktnahe Arbeitslose (a.), Beschäftigte ohne auskömmliches Einkommen (b.), Langzeitarbeitslose mit besonderem Beratungs- und Unterstützungsbedarf sowie Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung (c.) und die „stille Reserve“ der aktuell nicht Erwerbstätigen (d.).
Unter 25 Jahre
Die in der Jugendberufshilfe durch städtische Mittel geförderten Projekte und Angebote richten sich im Schwerpunkt an Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren, die noch keinen Zugang zur Arbeitswelt bzw. in Ausbildung gefunden haben. Die Schwerpunkte liegen bislang in folgenden Bereichen – immer mit dem Ziel der Qualifikation:
- Beratungsangebote – allgemein und zielgruppenspezifisch – in Fragen schulischer und betrieblicher Ausbildung, Arbeit, Förder- und Unterstützungsangeboten der Jugendberufshilfe
- Förderung von betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit sozialpädagogischer Unterstützung und Begleitung
- Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote mit Qualifizierung unter sozialpädagogischer Begleitung
- Maßnahmen zur Erreichung schulischer Abschlüsse
Die Angebote in den genannten Fördersegmenten sind auch weiterhin erforderlich, müssen jedoch regelmäßig entsprechend den Veränderungen und Erfordernissen des Ausbildungs- und Arbeitsmarkts weiterentwickelt und angepasst werden. Ausgehend davon setzt das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm in der Jugendberufshilfe zunächst folgende zusätzlichen Akzente:
- Schaffung zusätzlicher Ausbildungsangebote
- Ausweitung der Teilzeitausbildung für junge Mütter um 20 Plätze
- Ausweitung der betrieblichen Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund, so dass auch kleinere Betriebe sich in der Nachwuchsförderung engagieren können um 20 Plätze
- Spezialisierung eines Beratungsangebots auf die Beratung und Vermittlung in Ausbildung unter sozialpädagogischer Begleitung
- Einsteuerung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern durch Jugendjobcenter; hierbei verstärkte Nutzung der Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen der Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) erhalten
- Für Maßnahmen für unter 25-Jährige sind insgesamt XXX Euro vorgesehen.
Über 25 Jahre
Im Rahmen der städtischen Beschäftigungsförderung für die Gruppe der über 25-Jährigen werden bereits zahlreiche Projekte in enger Kooperation mit Jobcenter Frankfurt angeboten. Auch hier richtet die Stadt Frankfurt ihre Aufmerksamkeit vorrangig auf Bürgerinnen und Bürgern mit besonderem Qualifizierungs-, Unterstützungs- und Förderbedarf. Die Schwerpunkte liegen bislang in den Bereichen:
- Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Langzeitarbeitslose – insbesondere Projekte, die Bedarfe der Stadtgesellschaft aufnehmen und der Verbesserung der Angebote und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger dienen
- Förderung von niedrigschwelligen Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarfen
- Förderung der Nachqualifizierung
- Förderung der Beratung und Unterstützung bei der Existenzgründung
Die Angebote in den bestehenden Fördersegmenten sollen weitergeführt werden, müssen jedoch regelmäßig entsprechend den Veränderungen und Erfordernissen des Arbeitsmarkts – auch z. B. aufgrund der demographischen Entwicklung – weiterentwickelt und angepasst werden. Neben den bereits bestehenden Angeboten setzt das Frankfurter Arbeitsmarktprogramms bei den Erwachsenen über 25 Jahren zunächst folgende zusätzlichen Akzente:
Förderung ergänzender Unterstützungsangebote für arbeitsmarktnahe Arbeitslose aus den Leistungsbereichen des SGB III und des SGB II
Aufgrund des bereits bestehenden und des prognostizierten Fachkräftemangels kommen Angeboten der beruflichen Bildung eine besondere und zentrale Bedeutung zu. Die bestehenden Potenziale erwerbsloser Bürgerinnen und Bürger werden aufgegriffen und nutzbar gemacht:
- Mit dem Schwerpunkt auf der beruflichen Qualifizierung in den Bereichen Kinderbetreuung und Pflege werden – vorbehaltlich der hierfür erforderlichen Kooperation mit dem Land Hessen – die bereits bestehenden (Teil-) Qualifizierungsangebote für Langzeitarbeitslose um xxx Plätze erweitert
- Oftmals werden im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt – die Stadt Frankfurter fördert deshalb ein Informations- und Beratungsangebot zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Ausbildungen auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG).
Förderung von (Weiter-)Qualifizierungsangeboten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne ausreichendes Erwerbseinkommen
Für die Gruppe der geringfügig und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Einkommen nicht auskömmlich ist und durch SGB II-Leistungen aufgestockt werden muss, bieten entsprechende berufliche Qualifizierungen eine höhere Arbeitsplatzsicherheit bzw. ermöglichen einen beruflichen Aufstieg und damit verbunden ein von Transferleistungen unabhängiges Erwerbseinkommen:
- In Ergänzung zu den entsprechenden Angeboten von Jobcenter Frankfurt und Agentur für Arbeit Frankfurt (u. a. Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitsnehmer in Unternehmen – WeGebAU) fördert die Stadt Frankfurt zusätzliche Angebote
Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose mit besonderem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf sowie für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung
Bei dieser Zielgruppe ist eine kurzfristige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt oftmals nicht zu realisieren. Vielmehr ist ein längerer Förder- und Integrationsprozess auch in Sinne einer sozialen Stabilisierung erforderlich. So muss die unter Umständen problematische Lebenssituation beachtet und eingebzogen, mögliche Probleme im gesundheitlichen Bereich, eine Suchterkrankung, Schulden oder eine schwierige Familiensituation mit bearbeitet werden. In diesem Prozess kommt der Integrationskraft von sinnstiftender Arbeit – die Erfahrung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die damit verbundene Stärkung des Selbstwertgefühls – eine besondere Bedeutung zu. In bereits bestehenden Projekten des „Sozialen Arbeitsmarktes“ wird dieser Prozess gefördert: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden in dem Rahmen gute Voraussetzungen sowohl für ihre persönliche Weiterentwicklung als auch für die Verbesserung ihrer Integrationschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sind die Projekte so angelegt, dass sie für die Stadtgesellschaft einen hohen Nutzen haben. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm sorgt für:
- den Ausbau bereits bestehender Angebote
- die Förderung neuer, an Sozialräumen orientierter Projekte unter Einbeziehung der Erfahrungen des „Frankfurter Programms – Aktive Nachbarschaft“ beispielsweise beim Raummanagement von Nachbarschaftstreffs ab 2012
- die Prüfung bestehender Angebote auf ihre Eignung für Bürgerinnen und Bürger im Leistungsbezug von Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung, die an die Wiederherstellung ihrer Erwerbsfähigkeit interessiert sind
- bei Bedarf Förderung neuer Projekte speziell für die Gruppe der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung
Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung der „Stillen Reserve“
Angesichts des durch den demografischen Wandel hervorgerufenen und wachsenden Fachkräftemangels unterstützt das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm die Aktivierung von Bürgerinnen und Bürger, deren Potenziale dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen, das heißt, die nicht arbeitslos, vielleicht nicht einmal arbeitssuchend gemeldet sind, die sich jedoch grundsätzlich vorstellen könnten, wieder berufstätig zu werden:
- es wird ein Beratungs- und Unterstützungsangebot mit dem Ziel der Aktivierung dieser Zielgruppe aufgebaut und finanziell gefördert
- es werden Angebote zur Auffrischung vorhandenen Fachwissens und bei Bedarf zur Weiterqualifizierung geschaffen – besonderer Schwerpunkt auch hier ist der Fachkräftebedarf in den Pflegeberufen und in der Kinderbetreuung
- Für Maßnahmen für über 25-Jährige sind insgesamt XXX Euro vorgesehen.
Umsetzung und Organisation des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms
Für die qualifizierte Fortführung und Weiterentwicklung der bisherigen Angebote sowie für die Umsetzung neuer Projekte besteht im Bereich der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit der zentralen Fachabteilung im Jugend- und Sozialamt sowie mit dem Kooperationsprojekt Jugendjobcenter bereits eine geeignete Grundstruktur zur Umsetzung der kommunalpolitischen Ziele. Für die Förderung der Zielgruppe über 25 Jahren ist es erforderlich, Struktur und Abläufe anzupassen und weiterzuentwickeln. Dies gilt sowohl die für Kooperation und Vernetzung der einzelnen Akteure der Arbeitsmarktförderung in Frankfurt als auch für die Angebots- und Maßnahmenebene.
Die bestehende Zusammenarbeit zwischen Stadt Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und Jobcenter Frankfurt bei der Maßnahmenplanung, der bedarfsorientierten Abstimmung von Maßnahmen und der Entwicklung von Kooperationsprojekten wird fortgesetzt. Zur Auswertung der Maßnahmen und zur Planung bedarfsgerechter Angebote und Fördermaßnahmen finden jährlich mindestens zwei Planungstermine zwischen den genannten Partnern statt. Ziel ist die Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Frankfurt mit einer Vereinbarung von Arbeitsschwerpunkten und Aufgabenverteilungen.
Bei der Planung der städtisch geförderten Maßnahmen und Angebote für über 25-Jährige liegt die Gesamtverantwortung beim Jugend- und Sozialamt. Zusätzliche Aufgaben übernimmt Werkstatt Frankfurt e.V. als stadtnaher Verein. In einem neuen städtisch geförderten Beratungszentrum kümmert sich Werkstatt Frankfurt zunächst um folgende Aufgaben:
- Information über Maßnahmen und Projekte des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms
- Laufbahnberatung zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung
- Vermittlung an Bildungs- und Beschäftigungsträger mit speziellen Angeboten und Kompetenzen wie zum Beispiel:
- bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen der Verein berami – berufliche Integration oder
- bei der Förderung zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit von Bezieherinnen und Beziehern der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung der Beschäftigungsbetrieb cariteam
- Beratung und Unterstützung bei externen Prüfungen
- Erfassung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Maßnahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms; Aufbereitung und Auswertung der Daten
Das Jugend- und Sozialamt wertet die geförderten Projekte und Maßnahmen jährlich im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bildungs- und Beschäftigungsträger aus und entwickelt die Angebote bedarfsgerecht weiter. Außer den Erfahrungen und Kompetenzen der Maßnahmeträger sowie den von Werkstatt Frankfurt aufbereiteten Daten ist für das Jugend- und Sozialamt die bereits erwähnte regelmäßige Abstimmung mit den Partnern Jobcenter Frankfurt und Agentur für Arbeit Frankfurt maßgebliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Projekte und Fördermaßnahmen.
Für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger gibt es unterschiedliche Zugangswege zu den Förderangeboten des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms. Freiwilligkeit und Motivation werden dabei besonders unterstützt. Aus rechtlichen Gründen gilt für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und III prinzipiell, dass die Zuweisung über den jeweils zuständigen Sachbearbeiter/ persönlichen Ansprechpartner bei Jobcenter Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt oder Jugendjobcenter erfolgen muss. Der Sachbearbeiter kann im Vorfeld der Entscheidung die Kolleginnen und Kollegen des Jugend- und Sozialamts im Jugendjobcenter hinzuziehen oder Kundinnen und Kunden über 25 Jahren einen Besuch im Beratungszentrum von Werkstatt Frankfurt (seit 2015 wird das Beratungszentrum von der FRAP-Agentur gGmbH betrieben) zur Laufbahnberatung empfehlen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die keine Leistungen nach dem SGB II und/oder III beziehen, erfolgt der Zugang zu Angeboten des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms über das Beratungszentrum. Das gilt insbesondere für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung, die ihre Erwerbsfähigkeit wiedererlangen möchten.
Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm erkennt Eigeninitiative an. Deshalb werden Bürgerinnen und Bürger, die direkt bei Bildungs- und Beschäftigungsträgern oder beim Beratungszentrum von Werkstatt Frankfurt vorsprechen und die Fördervoraussetzungen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms erfüllen, bei der Klärung und Realisierung ihrer beruflichen Vorstellungen unterstützt. Der Träger nimmt dann mit dem Jobcenter Frankfurt, der Agentur für Arbeit Frankfurt oder mit dem Beratungszentrum von Werkstatt Frankfurt Kontakt auf. Auch das Beratungszentrum kann nach Vorsprache der Bürgerin oder des Bürgers Kontakt mit dem Jobcenter Frankfurt, der Agentur für Arbeit Frankfurt oder Trägern spezieller Angebote Kontakt aufnehmen.